Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unternehmen, die online Kauf- und Dienstleistungsverträge abschließen, müssen seit dem 9. Januar 2016 auf ihrer Internetseite - im Impressum - einen Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsstelle (OS) der EU aufnehmen. Unterbliebe der Hinweis, könnte dies zu einer Abmahnung führen, auch wenn zu dieser Zeit die Plattform zur Online-Streitbeilegung voraussichtlich erst am 15. Februar 2016 in Betrieb genommen wurde.